Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den Krankenversicherungen anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
In der Regel übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Da sich das Antragsverfahren jedoch unterschiedlich gestaltet und von Ihrem Versicherungstarif abhängt, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung an Ihre Krankenkasse bzw. Beihilfestelle, um die entsprechenden Modalitäten zu klären. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Abrechnung richtet sich hierbei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten für Musikerchoaching bzw. allgemeines Coaching müssen Sie auch selber tragen, da die Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
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